Liebe Leserin, Lieber Leser
Pure Verzweiflung und Hilflosigkeit haben wir in den letzten Tagen und Wochen erleben müssen. Über 600 Schadenmeldungen infolge Unwetter gingen bei der Versicherungsberatung seit Ende Juni 2021 ein – Gebäudeschäden nicht mitgerechnet. Emotionale Betroffenheit, etwa weil das Bauernhaus unbewohnbar geworden ist und die vierköpfige Familie vorübergehend im Spycher übernachten muss. Oder weil Versicherungen und Handwerker seit Tagen unerreichbar sind.
Schäden müssen umgehend den Versicherungen gemeldet werden, am besten online. Es ist zu empfehlen, den Schaden als Beweis festzuhalten, mit Fotos, Plänen oder Skizzen. Wer gerüstet ist für erste Sofortmassnahmen, etwa selber grössere Blachen hat zum Abdecken, kann Folgeschäden verhindern. Mit den Aufräumarbeiten sollte jedoch nicht begonnen werden, bevor die Schadenbearbeitung mit der zuständigen Versicherung abgeklärt ist.
Die Versicherungsberatung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes hat eine Übersicht zum Vorgehen bei Elementar- und Schlechtwetterereignissen erstellt.
> Hier geht’s zur Übersicht Versicherungsschutz bei Unwetter
> Weitere Infos: Versicherungsberatung LBV
Christoph Brunner
Leiter Versicherungsberatung
Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV)
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