Aufgrund des tendenziösen SRF DOK erreichten 109 Beanstandungen die SRF Ombudsstelle. Vielen Dank für den tatkräftigen Einsatz. In einem sehr ausführlichen Bericht weiste die Ombudsstelle die Beanstandungen zurück. Sie schreibt, dass das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verlangt, dass alle Standpunkte qualitativ und quantitativ gleichwertig dargestellt werden. Es liege kein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des Radio- und Fernsehgesetzes vor.
Fachlich sind die gemachten Aussagen vom SRF zwar korrekt, jedoch ist die Frage, in welchem Zusammenhang die Aussagen gemacht wurden und ob es für die Zuschauer verständlich war, sodass eine eigene Meinung gebildet werden konnte.
Raphael Felder und Markus Kretz, sowie die Führung des SBV trafen sich am Freitag, 02.02.24 zu einem Austausch mit der Redakteurin Karin Bauer und Mitglieder der Geschäftsleitung des SRF. Es wurde aufgezeigt, was eine solch einseitige Berichterstattung für Auswirkungen hat. Auch wurde erwähnt, das viele positive Bestrebungen der Landwirtschaft nie aufgezeigt wurden und weshalb der Bericht nicht ausgewogen war. Nun bleibt zu hoffen, dass das Gespräch die gewünschte Wirkung erzielt und künftig keine solche Berichte mehr erscheinen werden.