Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation
Mit der Deckungsbeitrag- und Trockensubstanzkalkulation, kurz DBTS-Bilanz, wird die Zonenkonformität einer landwirtschaftlichen Baute nachgewiesen. Dabei sind zwei Hauptkriterien zu erfüllen:
- Die Deckungsbeiträge der bodenabhängigen Produktionen (Bsp. Ackerbau, Milchvieh, Schafe, etc.) müssen jene der bodenunabhängigen Produktionen (Bsp. Schweinehaltung, Geflügelhaltung, etc.) übersteigen.
- Der TS Deckungsgrad des Betriebes muss über 50% liegen.
Muss zur Erlangung der beiden besagten Kriterien Pachtland eigerechnet werden, so muss eine Einverständniserklärung vom betroffenen Verpächter eingeholt werden.
Hier die Vorlage des besagten Vertrags.
Bei Betrieben mit überwiegend bodenunabhängiger Produktionsrichtungen besteht die Möglichkeit eine gewisse Bodenabhängigkeit nachzuweisen. Dafür kann auf die sogenannte “alternative DBTS-Bilanz“ ausgewichen werden. Dabei werden bestimmte Ackerbauerzeugnisse der jeweiligen Tierhaltung zugeteilt.