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Personaldienstleistung

Wir unterstützen beratend in arbeitsrechtlichen Fragen oder wickeln Formalitäten bei der Vermittlung von Personal aus dem EU/EFTA-Raum ab.

Unser Angebot

Wir unterstützen Betriebsleitende beratend in personal-, arbeitsrechtlichen Fragen.

  • Beratung in Arbeitsrechts- und Lohnfragen
  • Administrative Unterstützung in den Bewilligungsverfahren
  • Ausstellen von individuellen Arbeitsverträge
  • Ausfertigen von Lohnabrechnungen
  • Abwicklung der Formalitäten zur/bei Beschäftigung von Personal aus dem EU/EFTA-Raum

Information / Downloads / Links

Downloads

Anforderung Bewilligungsverfahren EU/EFTA
Zahlreiche Luzerner Bauernbetriebe beschäftigen Personal aus EU/EFTA-Raum. Es ist wichtig die arbeitsvertraglichen Bestimmungen und die Bewilligungsverfahren zu kennen und einzuhalten.

Downloads

Beschäftigung Landw. Mitarbeiterin / Mitarbeiter
Sie möchte auf meinem Landwirtschaftsbetrieb eine Arbeitskraft beschäftigen. Unsere Empfehlung für das richtige Vorgehen finden Sie hier.
Austritt einer Arbeitskraft
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet, sind einige Schritte/Abmeldungen vorzunehmen.
Abrechnen Quellensteuer Formular
Offizielles Excel Formular des Kantons Luzern zur Abrechnung der Quellensteuer.
Formular AHV-Lohnmeldungen Ende Jahr
Beispiel Excelformular
Formular Lohnausweis 2024
PDF-Vorlage zum Ausfüllen
Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises ab 01.01.2024
Die vorliegende Wegleitung wurde von der erweiterten Arbeitsgruppe Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) erstellt.

Links

Abrechnen Quellensteuer Online

Quellensteuer Online Abrechnung: einfach, digital, papierlos!

Beitragsrechner BVG Online (Globalversicherung)

Agrisano Beitragsrechner für die berufliche Vorsorge

was-luzern.ch

Offizielle Website Ausgleichskasse Luzern

Globalversicherung Agrisano

Die einfache und umfassende Versicherungslösung für ihre Angestellten

Versicherungsberatung LBV

Bei Fragen rund um Versicherung ihr Ansprechpartner

Auftragsgesuch zur Abwicklung arbeitsrechtlicher Formalitäten
Die Abteilung Personaldienstleistung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes unterstützt Arbeitgebende in arbeitsrechtlichen Fragen und bei Abwicklung arbeitsmarktlicher Formalitäten.
Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft Luzern (01.01.2023)
Geltende Bestimmungen für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse (Arbeitszeit, Ferien, Lohn,...).
Wesentliche Änderungen des NAV Luzern per 01.01.2023
Im NAV Luzern gültig ab 01.01.23 gab es wesentliche Änderungen (Wochenstunden, Tagesarbeitszeit, Pausen, Feiertage,...)
Empfehlungen Einzelarbeitsvertrag Landwirtschaft (NAV Luzern)
Der Normalarbeitsvertrag für das Landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis Kanton Luzern (NAV) verlangt einen schriftlichen Arbeitsvertrag, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit oder für mehr als einen Monat eingegangen wird. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband empfiehlt generell, Arbeitsverhältnisse – unabhängig von deren Dauer und Pensum – schriftlich zu regeln.
Merkblatt Arbeitsverhältnis und Richtlöhne 2025
Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft inklusive landw. Hauswirtschaft 2025

Beachten Sie die Präventions-Hinweise für einreisende landwirtschaftliche Mitarbeiter aus ASP-betroffenen Gebieten: Es gelten die folgenden dringenden Hinweise:

  • Bringen Sie keinen Reiseproviant (Fleisch- und Wurstwaren) aus den betroffenen Gebieten mit.
  • Das Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten.
  • Entsorgen Sie generell Speiseabfälle in verschlossenen Müllbehältern.

ASP-Informationsblätter

ASP-Informationsblätter für die Mitarbeitenden aus den Länden: Bulgarien, Polen, Rumänien, Tschechien u. Slowakei, Ungarn.
 Massnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bulgarien
Мерки срещу пренасянето на африканска чума по свинете (АЧС)
Massnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Polen
Środki zapobiegające rozprzestrzenianiu afrykańskiego pomoru świń (ASP)
Massnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Rumänien
Măsuri de prevenire a pătrunderii pestei porcine africane (PPA)
Massnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Ungarn
Intézkedések az afrikai sertéspestis (ASP) behurcolása ellen

Landwirtschaftsbetriebe die Arbeitnehmende beschäftigten, sind verpflichtet die EKAS-Richtlinie 6508 zu erfüllen (Anwendung Vorschriften Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz). Die bestmögliche Verhütung muss gewährleistet sein. Mit der Branchenlösung agriTOP erfüllt der Betrieb diese Anforderungen.

Informationen und Kursangebote finden Sie hier.

BUL Aus- und Weiterbildung

Häufige Fragen zum Angebot

Merkblatt "Arbeit an öffentlichen ruhe- und Feiertagen
Im landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis stellen sich regelmässig Fragen, wie mit öffentlichen Ruhe- und Feiertagen umzugehen ist und wie diese abgerechnet werden. In diesem Merkblatt wird gezeigt, wie diese im Normalarbeitsvertrag für das landwirtschaftliche Arbeitsverhältnis (NAV Luzern) geregelt ist.
Merkblatt Naturallohnleistungen in der Landwirtschaft
Was ist alles im Naturallohn enthalten? Was wird berücksitigt und welche besonderen Regelungen gibt es?
Merkblatt Familienzulagen Arbeitnehmende
Die Familienzulagen sind im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) geregelt. Dieses bezieht sich auch auf Arbeitnehmende in der Landwirtschaft.
Merkblatt Beschäftigung Familieneigene Angestellte
Im Gewerbe sind die mitarbeitenden Familienmitglieder den familienfremden Angestellten gleichgestellt. In der Landwirtschaft jedoch, werden familienfremde Angestellte und mitarbeitende Familienmitglieder versicherungstechnisch unterschiedlich behandelt.
Merkblatt gelegentliches überlassen einer arbeitskraft
Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer kurzfristigen Verleihung von Arbeitnehmenden an einen anderen Betrieb ohne Erlaubnis vor. Sie ist dann zulässig, wenn die Überlassung zwischen Arbeitgebern nur gelegentlich erfolgt und die/der Arbeitnehmende nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird.
Merkblatt Arbeitsverhältinis während Mutterschaft
Hier erhalten Sie Informationen zum Kündigungsschutz, Lohnfortzahlungen, Arbeitsverbot bei Mutterschaft und befristeter Arbeitsverträge.
Merkblatt Lohn während der Rekrutenschule
Wer in der Schweiz militärischen Dienst leistet, hat Anrecht auf verschiedene Arten von Vergütungen.
Merkblatt Erwerbstätigkeit im Rentenalter
Auch wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist, darf ein/e Mitarbeiter/in erwerbstätig bleiben. Die/der Arbeitnehmende kann trotz Erwerbstätigkeit die AHV-Rente beziehen, oder diese um höchsten 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters aufschieben. Abgerechnete AHV-Beiträge auf Löhne von Erwerbstätigen im Pensionsalter, sind ausschliesslich Solidaritätsbeiträge. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der AHV-Rente.
Merkblatt Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers muss gemäss Art. 324a OR für eine beschränkte Zeit geleistet werden.
Merkblatt Kürzungsanpruch Ferien
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer gemäss OR 329b1 ein Kürzungsrecht um einen Zwölftel für jeden vollen Monat, während dessen der Arbeitnehmer arbeitsverhindert war.
Merkblatt Auflösung arbeitsverhältnis
Kündigungsfristen, befriseter Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, fristlose Vertragsauflösung und Unterkunft.

haben sie

fragen?

Kontaktieren sie uns. Wir unterstützen sie gerne.

Werner Hüsler

Geschäftsstelle WaldLuzern
Personaldienstleistungen
Öffentliche Schafmärkte

041 925 80 22

Regina Kaufmann

Bereichsassistentin
Kommission Bäuerinnen
agriPrakti

041 925 80 21