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Plannährstoffbilanz

Ist bei einem Bauvorhaben die Tierhaltung direkt betroffen oder hat sich die Betriebssituation gegenüber der letzten kontrollierten Suisse Bilanz erheblich verändert, so muss für die Baueingabe eine Planbilanz für die künftige Situation gerechnet werden. In dieser Bilanz sind Hofdüngerwegfuhren oder auch Raufutterzukäufe absolut legitim.

Wichtig: Erträge, Milchleistung und Kulturanteile müssen gemäss letzter kontrollierter Suisse Bilanz einberechnet werden. Werden diese Werte verändert, müssen diese begründet werden können (Futterbaugutachten, Strategiewechsel, etc.)

Die Plannährstoffbilanz gilt als Grundlage für die Formulare DBTS Bilanz oder Raumbedarf für Futter- und Strohlager.