Verminderung der Ammoniakemissionen
Sind vom Bauvorhaben gleich oder mehr als 5 GVE betroffen, kommt das Berechnungsformular für Verminderung von Ammoniakemissionen zum Tragen.
Als Grundlage für diese Berechnung dient das Formular Tierbesatz.
In Abhängigkeit des Bauvorhabens muss eine bestimmte Punktzahl aus einem vorgegebenen Massnahmenset erreicht werden. Dabei kann eine Massnahme nur angerechnet werden, wenn nachweislich mindestens 5 GVE Tierplätze von der Massnahme betroffen sind. Bestehende und neue Massnahmen, die bei einer Tierkategorie geltend gemacht werden, welche nicht im direkten Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, werden nur zur Hälfte angerechnet. Bei vergleichbaren Massnahmen innerhalb einer Tiergattung wird nur die Massnahme der tierstärksten Tierkategorie berücksichtigt.
Folgende drei Faktoren beeinflussen die Anzahl der zu erreichenden Punkteanzahl:
- Administrative Bewirtschaftungszone
- Vom Bauvorhaben betroffene Tierplätze
- Künftige GVE pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche
In diesem Merkblatt erfahren sie mehr zur Berechnung.