Menü

Verordnungspaket BUWD 2024

Das Verordnungspaket beinhaltet mehrere Verordnungen, welche angepasst werden. Besonders die Planung- und Bauverordnung ist für die Landwirtschaft wichtig. Darin werden auch die Bearbeitungsfristen von Baugesuchen geregelt.
07.10.2024

Der LBV setzte sich für folgende Punkte ein:

  • Reduktion der bürokratischen Aufwände.
  • Klare Zuständigkeiten beim Bauen ausserhalb der Bauzone.
  • Praxisnahen und eigentümerfreundlichen Vorgaben zur Eingliederung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sowie mehr Verständnis für die Lebens- und Wohnqualität bei Wohnbauten.
  • Energetische Sanierungen sollen auch ausserhalb der Bauzone bewilligungsfrei möglich sein.
  • Keine Einführung zusätzlicher Anforderungen für Planverfasserinnen- und Verfasser ausserhalb der Bauzone, da dies zu keiner Verbesserung führt und es nicht die Grundprobleme der vielen Sistierungen führt.
  • Keine Verlängerung der Fristen zur Bearbeitung von Baugesuchen durch die Dienststellen. Die Verfahren müssen vereinfacht und die Komplexität gesenkt werden.
  • Eine formale Vollständigkeitsprüfung soll innert 10 Tagen durchgeführt werden, damit Sistierungen aufgrund fehlender Unterlagen reduziert werden können.
  • Grundeigentümer müssen bei Strassenbauprojekten immer frühzeitig einbezogen werden, auch wenn es sich nur um kleine Flächen handelt.

Stellungnahme LBV