Die wichtigsten Punkte waren:
- Die Vorlage ist in dieser Form nicht brauchbar. Sie berücksichtigt einseitig die Landschaftsinitiative, missachtet aber den Parlamentswillen und die Bedürfnisse der Hauptbetroffenen, der Landwirtschaft.
- Der Grundauftrag der Landwirtschaft, die Ernährungssicherheit, wird zu wenig berücksichtigt. Die Voraussetzungen müssen geschaffen werden, dass sich die Land- und Ernährungswirtschaft dynamisch und in eine kosteneffiziente Richtung entwickeln kann.
- Durch die Abbruchprämie erhalten Abbruchobjekte einen hohen Wert. Die Landwirtschaft ist bereit, die Bautätigkeit im Rahmen eines realistischen Spielraums zu stabilisieren. Allerdings muss dies mit Augenmass und einer pragmatischen Umsetzung geschehen.
Zum vorliegenden Stabilisierungsmechanismus fehlt eine solide Datengrundlage und die enormen kantonalen Unterschiede bleiben in der Vorlage unbeachtet. - Der gesetzliche Spielraum zum Vorrang der Landwirtschaft muss voll ausgenutzt werden. In der aktuellen Vorlage verkehrt der Vorrang nun ins Gegenteil, indem die strengst mögliche Vollzugspraxis zementiert wird.
- Bei den zonenkonformen Biogasanlagen erwarten wir die vom Parlament versprochene Freiheit.
Stellungnahme LBV zur Vernehmlassung zur Raumplanungsvordnung