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Änderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Der LBV hat sich bei der Stellungnahme dafür eingesetzt, dass eine proaktive Regulierung der Wölfe weiterhin möglich ist und das Zeitfenster dank genügend personeller Ressourcen und guter Vorbereitung des Kantons auch ausreichend genutzt werden kann.
01.06.2024

Die konkreten Forderungen waren:

  • Die Schwellenwerte der Anzahl Rudel in den Kompartimenten müssen heruntergesetzt werden.
  • Bei Angriffen auf grosse Nutztiere sind auch bereits leichte Verletzungen als Abschussgrund anzuerkennen.
  • Bei einer erhöhten Wolfspopulation muss der Kanton die Möglichkeit haben, neben Rudeln auch Einzelwölfe und Wolfspaare unbürokratisch zu regulieren und auf diese Weise die Rudelbildung und die Ausbreitung des Wolfes frühzeitig zu unterbinden.
  • Die Regulierungsmassnahmen im Talgebiet müssen angepasste Konzepte und Lösungen erarbeitet werden, da die Wölfe auch in solche Gebiete vordringen.
  • Die sachliche und ausgewogene Information der Öffentlichkeit ist zu verstärken.
  • Beim Herdenschutz sollen alle Rassen zugelassen werden, sofern sie die Prüfungen bestehen.
  • Schäden an Nutztieren sind in der ganzen Schweiz zu entschädigen, unabhängig davon, ob die Tiere ausreichend geschützt waren oder nicht.
  • Eingezäunte Obstkulturen, Folientunnel, Gewächshäuser und landwirtschaftliche Bauten müssen in Wildtierkorridoren weiterhin ohne Einschränkungen erstellt werden können.

Stellungnahme LBV Änderung Jagdverordnung