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Zugang zu öffentlichen Schlachtviehmärkten ab 1. April nur mit „grüner“ BVD-Risikoampel

Ab dem 1. April 2025 dürfen auf öffentlichen Märkten nur noch Tiere aus Betrieben mit einer „grünen“ BVD-Risikoampel angenommen werden. Betriebe mit einer „orangen“ oder „roten“ Ampelfarbe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
19.03.2025

Die letzte Phase der BVD-Ausrottung begann am 1. November 2024 mit einer zweijährigen Übergangszeit, in der die BVD-Ampel hilft, den Tierverkehr sicherer zu gestalten.

Die aktuelle BVD-Ampelfarbe eines Betriebs kann in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) eingesehen werden:
„Betrieb“ → „Betriebsdetail“ → „Betriebsinformation“ → „BVD-Risiko“

  • Grüne Ampel („vernachlässigbar“) → Tiere aus diesen Betrieben können ohne Einschränkungen aufgeführt werden.
  • Orange Ampel („mittel“) → In den meisten Fällen besteht noch eine „Überwachungslücke“, die sich während der Übergangszeit schliessen kann. Tiere aus diesen Betrieben dürfen ab dem 1. April nicht mehr auf Schlachtviehmärkten angeboten werden.
  • Rote Ampel („hoch“) → Diese Betriebe hatten in den letzten 18 Monaten ein BVD-Tier im Bestand und sind daher von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wichtig: Der Zugang eines Tieres aus einem „orangen“ Betrieb hat bis zum 31. Oktober 2025 keine Auswirkungen auf den eigenen BVD-Status. Eine „grüne“ Ampel bleibt weiterhin grün.

mehr zum BVD-Ampelsystem