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Erinnerung Treibstoffrückerstattung

Nach wie vor machen viele Betriebe von ihrem Recht auf Rückerstattung der Treibstoffkosten keinen Gebrauch.

Betriebe, die im Vorjahr eine Rückerstattung erhalten haben (wird Anfang Dezember ausbezahlt), erhalten automatisch ein Formular für das Folgejahr per Post zusammen mit der Rückerstattungsverfügung. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken.
15.04.2025

Gesetzliche Frist: 30. Juni 2025

Wenn der/die Betreiber/in gewechselt hat, übermittelt der/die ehemalige Betreiber/in das Formular nach Möglichkeit dem/der neuen Betreiber/in, der/die es dann mit seinen/ihren neuen Angaben anpassen kann.

Betreiber, die im Vorjahr keine Rückerstattung erhalten haben, haben kein Formular für die neue Rückerstattungsperiode erhalten.

Um dieses Rückerstattungsformular zu erhalten, können sie sich per E-Mail an mla@bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47 an das BAZG wenden.

Die Beantragung der Treibstoffrückerstattung ist sehr einfach und schnell. Es wäre schade, den Antrag nicht zu stellen und nicht von der Rückerstattung zu profitieren.