Innenlaufhöfe auf Landwirtschaftsbetrieben wurden gemäss nationalem Merkblatt erbaut und bis vor kurzem bei Kontrollen auch als RAUS-konforme Ställe abgenommen. Ohne rechtliche Grundlage wurde das Merkblatt abgeändert und in einer neuen Form publiziert, was zur Folge hat, dass als RAUS-konform bewilligte Ställe nun plötzlich nicht mehr RAUS-konform sind.
Der LBV wehrte sich gegen die Änderungen im Merkblatt und hat mehrfach versucht, in Zusammenarbeit mit dem SBV beim BLW zu bewirken, dass solche bereits als RAUS-konform abgenommene Ställe auch in Zukunft ihre Konformität behalten können. Leider sind wir beim BLW auf wenig Gehör gestossen, weshalb heute nun gleich zwei Motionen beim Bund deponiert werden: Eine Motion stammt von Damian Müller und wird im Ständerat eingereicht, die zweite Motion reicht Pius Kaufmann, Vorstandsmitglied des LBV, im Nationalrat ein.
In den Motionen enthalten ist eine Ausnahmeregelung für diese Ställe, damit sie bei den aktuellen Kontrollen nicht sanktioniert werden können.