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Schwanzkürzung bei Lämmern - was gilt?

Seit dem 1. Februar 2025 gelten mit der revidierten Tierschutzverordnung neue Regelungen zum Schwanzkürzen bei Lämmern.
12.04.2025

In ferner Zukunft ist das Kupieren von Schafschwänzen grundsätzlich verboten (Art. 19 Abs. 2 TSchV), wobei dieses Verbot am 1. Februar 2040 vollständig in Kraft tritt. Während einer 15-jährigen Übergangsfrist bleibt es erlaubt, die Schwänze von bis zu sieben Tage alten Lämmern ohne Schmerzausschaltung durch fachkundige Personen zu kürzen. Der Eingriff muss mit einer Gummiring-Ligatur erfolgen, und der verbleibende Schwanzstummel muss nach dem Kürzen mindestens 15 Zentimeter lang sein.

 

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