Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb muss mindestens eine Person eine Fachbewilligung besitzen. Diese erhalten Personen mit landwirtschaftlicher Ausbildung ab 1993 und Ausbildungsbeginn vor 2026. Meister- und Hochschulabschlüsse ab 1975 werden ebenfalls anerkannt. Ab 2026 verwaltet der Bund die Fachbewilligungen zentral und stellt ein digitales Dokument zur Identifikation aus.
Zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 müssen bestehende Bewilligungen registriert werden, entweder mit einer bereits erlangten Bewilligung oder dem Ausbildungsnachweis. Die Gebühr für die neue Fachbewilligung beträgt Fr. 50.–.